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Häufig gestellte Fragen zur landeseinheitlichen Führungskräftekennzeichnung | ![]() |
Bis zur endgültigen Klärung der Führungsstrukturen im Rettungs- und Sanitätsdienst durch die fachlich zuständigen Stellen der Hilfsorganisationen DRK, JUH, ASB, MHD sowie der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V. (AGSN) in Sachsen bilden die Ausführungen des Landesrettungsdienstplanes § 6 ff. die Grundlagen der Führungsarbeit. Demnach befindet sich der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL RD) in der Funktion eines Abschnittsleiters. In der Regel übernimmt er dann die Aufgaben des Abschnittsleiters Behandlungsplatz mit seinen entsprechenden Unterabschnitten (Behandlung, Rettungsmittelhalteplatz, Übergabestelle usw.) Die Kennzeichnung des Abschnittsleiters ist demnach die
Der Kriseninterventionsdienst (KID, KIT oder/und Notfallseelsorge) ist kein Bestandteil der Führung sondern wird vielmehr als Fachdienst in der Schadensbekämpfung betrachtet. Demnach ist auch keine Westenkennzeichnung für den Kriseninterventionsdienst vorgesehen.
Im Übrigen erscheint eine Kennzeichnung des Kriseninterventionsdienstes als ohnehin nicht zielführend. Aus Untersuchungen und Auswertungen von Ereignissen werden Beispiele aufgezeigt, in denen betroffene Personen bzw. der Zielpersonenkreis während der unmittelbaren Einsatzlage nicht an öffentlich gekennzeichnete Stellen (KID. KIT, etc.) gegangen sind.
Die Westen können nicht beim Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. gekauft werden. Die Fachhändler bieten jedoch verschiedene Modelle von Westen an und sind die besten Beschaffungsquellen. Grundsätzlich sind bei der Beschaffung jedoch die vorgegebenen Farbrahmen einzuhalten.
Aktualisiert am 26.08.2004 Diese Seite wurde durch Olaf Lötzsch gestaltet